Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lanarepro GmbH

 

1. Geltungsbereich
1.1 Wir führen Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen aus. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Der Widerspruch erstreckt sich auch auf Bestimmungen über Punkte, die in unseren Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, für die in den fremden Geschäftsbedingungen jedoch eine vom Gesetz abweichende, für uns ungünstigere Regelung getroffen ist. Mit der Entgegennahme von Ware oder Leistung werden unsere Bedingungen auch bei vorangegangenem Widerspruch als verbindlich anerkannt.

2. Schriftformerfordernis
Mündlich getroffene Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder wir die bestellte Ware geliefert haben. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. 

3. Preise, Preisänderungen
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und gelten ab Werk. Sie schließen nicht mit ein: Verpackung, Wertversicherung, Fracht, sonstige Versandkosten, Porto und Mehrwertsteuer.
Abweichende Änderungen bedürfen der Schriftform und müssen durch unser Unternehmen genehmigt werden.
3.2 Wir dürfen den vereinbarten Preis erhöhen, wenn und soweit sich unsere Gestehungskosten infolge behördlicher Anordnung oder infolge von Lohn-, Gehalt-, insbesondere Material- oder sonstigen Kostensteigerungen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung erhöhen und die Kostensteigerungen bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
3.3 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden gesondert berechnet. Als nachträgliche Änderung gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3.4 Skizzen, Entwürfe, Probesets, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

4. Lieferung
4.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. An die vom Auftraggeber  gewünschte Versandform sind wir nicht gebunden.
4.2 Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben ist oder zwecks Versendung unseren Betrieb verlassen hat.

5. Liefer- und Leistungszeit
5.1 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der vom Auftraggeber beizubringenden Unterlagen und Freigaben oder einer von ihm zu leistenden Anzahlung.
5.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Zeit der Vertragsgegenstand zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist.
5.3 Für die Dauer der Prüfung der Blaupausen, Andrucke, Fertigungsmuster, etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferfrist jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens einer Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss Änderungen, die die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt die vereinbarte Lieferfrist erneut, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen.
5.4 Von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen uns auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verhinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Entsprechendes gilt, wenn vom Auftraggeber beizubringende Unterlagen und Freigaben oder von ihm zu leistende Anzahlungen nicht rechtzeitig bei uns eingehen.
5.5 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5.6 Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, zeitweilig unmöglich, so sind wir berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern. 

6. Beanstandungen
6.1 Der Auftraggeber muss Mängel oder Fehllieferungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware, schriftlich anzeigen. Dies gilt in gleicher Weise für Direktlieferungen an von dem Auftraggeber benannte Dritte. Der Auftraggeber hat für eine fristgerechte Rüge des Dritten Sorge zu tragen.
6.2 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken, digitalen Proofs und Auflagendruck.
6.3 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
6.4 Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate nach Gefahrübergang auf den Auftraggeber. 

7. Haftungsausschluss
7.1 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns sind, gleich auf welchem Grund sie beruhen, ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden ist durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dies gilt auch für Mängelfolgeschäden.
7.2 Sollten wir einem Nichtkaufmann wegen einfacher Fahrlässigkeit auf Schadenersatz haften, weil ihm gegenüber insoweit ein Haftungsausschluss nicht möglich ist, ist der von uns zu leistende Schadenersatz auf den Wert der Eigenleistungen (Auftragswert abzüglich Vorleistung und Material) beschränkt.
7.3 Haften wir im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit (Ziff. 7.1) gegenüber einem Kaufmann, so beschränkt sich der von uns zu leistende Schadenersatz auf die Schäden, die bei Vertragsschluss als das gewöhnliche und voraussehbare Vertragsrisiko anerkannt oder erkennbar waren. 

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche vor, die uns gegen den Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund und welchem Rechtsverhältnis, zustehen.
8.2 Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Auftraggeber den Dritten über die Rechtslage zu informieren und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen.
8.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Auftraggeber widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung wird der Auftraggeber die Abtretung offenlegen und uns die für die Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. 

9. Zahlung
9.1 Die Zahlung der gelieferten Produkte und/oder Leistungen muss innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen und Bedingungen ohne jeden Abzug erfolgen. Sind diese nicht im Auftrag angegeben, so gelten die Bedingungen die auf der Rechnung angeführt sind.
9.2 Alle Preise verstehen sich ohne die gesetzliche MWST.
9.3 Eventuelle Zahlungen, die an Vertreter oder andere Personen des Unternehmens  gemacht werden, gelten als nicht vorgenommen, solange die entsprechenden Beträge nicht dem Unternehmen gutgeschrieben sind.
9.4 Jede Verzögerung oder Unregelmäßigkeit in der Zahlung berechtigt das Unternehmen, die Lieferungen einzustellen oder die laufenden Verträge aufzulösen, auch wenn sie sich nicht auf die betreffende Zahlung beziehen und berechtige das Unternehmen evtl. Schadensersatz zu verlangen. Das Unternehmen hat auf jeden Fall Anrecht, ab der Fälligkeit der Zahlung, ohne vorherige Mahnung, auf Verzugszinsen, berechnet nach dem gesetzlichen Zinssatz  zuzüglich 4 Prozent. Weiters hat das Unternehmen Anrecht auf die Erstattung aller dem Unternehmen durch den Verzug und /oder die nicht erfolgte Zahlung entstandenen Kosten.
9.5 Der Auftraggeber ist im Falle einer Beanstandung oder Streitigkeit nicht dazu berechtigt, evtl. Forderungen  an das Unternehmen aufzurechnen, unabhängig von deren Ursprung. Das Recht des Unternehmens, eine Vorauszahlung zu den Bedingungen des vorliegenden Artikels zu verlangen, bleibt davon unbeschadet.
9.6 Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistung kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. 

10. Vom Auftraggeber zu liefernde Materialien
10.1 Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
10.2 Vom Auftraggeber zu beschaffendes Material ist uns frei Haus zu liefern. Die Bestätigung des Eingangs bedeutet nicht die Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Verlangt der Auftraggeber eine Zählung oder gewichtsmäßige Prüfung, so hat er uns die dadurch entstehenden Kosten zu erstatten.
Material von Dritten, welches am Lager des Unternehmens verbleibt, genießt keinerlei Versicherungsschutz. 

11. Eigentum, Urheberrecht
11.1 Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere, Klischees, Lithographien, Druckplatten und Datensätze, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.
11.2 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Er hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. 

12. Impressum
Wir sind berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf unsere Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann dies nur aus triftigem Grund untersagen. 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang oder wie auch immer in Verbindung mit den Verträgen, auf welchen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen angewandt werden, ist ausschließlich der Gerichtsstand Bozen, Italien, zuständig.