Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lanarepro GmbH
1. Geltungsbereich 
1.1 Wir führen Lieferungen und  Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen aus. Diese  gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. 
1.2 Geschäftsbedingungen des  Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Der Widerspruch erstreckt sich  auch auf Bestimmungen über Punkte, die in unseren Geschäftsbedingungen  nicht geregelt sind, für die in den fremden Geschäftsbedingungen jedoch  eine vom Gesetz abweichende, für uns ungünstigere Regelung getroffen  ist. Mit der Entgegennahme von Ware oder Leistung werden unsere Bedingungen auch bei vorangegangenem Widerspruch als verbindlich  anerkannt.
2. Schriftformerfordernis
Mündlich getroffene Vereinbarungen sind  nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder wir die  bestellte Ware geliefert haben. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen  bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. 
3. Preise, Preisänderungen 
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und gelten ab Werk. Sie schließen nicht mit ein: Verpackung,  Wertversicherung, Fracht, sonstige Versandkosten, Porto und Mehrwertsteuer. 
Abweichende Änderungen bedürfen der Schriftform und müssen durch unser Unternehmen genehmigt werden. 
3.2 Wir dürfen den vereinbarten Preis erhöhen, wenn und soweit sich unsere Gestehungskosten infolge  behördlicher Anordnung oder infolge von Lohn-, Gehalt-, insbesondere Material- oder sonstigen Kostensteigerungen zwischen Auftragsbestätigung  und Lieferung erhöhen und die Kostensteigerungen bei Vertragsabschluss  für uns nicht vorhersehbar waren. 
3.3 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden gesondert berechnet. Als nachträgliche  Änderung gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom  Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt  werden. 
3.4 Skizzen, Entwürfe, Probesets, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
4. Lieferung
4.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr und  Kosten des Auftraggebers. An die vom Auftraggeber  gewünschte Versandform sind wir nicht gebunden. 
4.2 Die Gefahr geht auf den  Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende  Person übergeben ist oder zwecks Versendung unseren Betrieb verlassen  hat.
5. Liefer- und Leistungszeit 
5.1 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Lieferfristen beginnen mit  Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der vom  Auftraggeber beizubringenden Unterlagen und Freigaben oder einer von ihm  zu leistenden Anzahlung. 
5.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Zeit der Vertragsgegenstand zum  Transport gegeben oder die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist. 
5.3 Für die Dauer der Prüfung der Blaupausen, Andrucke, Fertigungsmuster, etc. durch den Auftraggeber ist  die Lieferfrist jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens einer Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss Änderungen, die die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt die vereinbarte Lieferfrist  erneut, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen. 
5.4 Von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder  zeitweilig unmöglich machen, berechtigen uns auch bei verbindlich  vereinbarten Fristen oder Terminen, die Lieferung bzw. Leistung um die  Dauer der Verhinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit  hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder  teilweise vom Vertrag zurücktreten. Entsprechendes gilt, wenn vom  Auftraggeber beizubringende Unterlagen und Freigaben oder von ihm zu  leistende Anzahlungen nicht rechtzeitig bei uns eingehen. 
5.5 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. 
5.6 Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, zeitweilig unmöglich, so  sind wir berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des  Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern. 
6. Beanstandungen 
6.1 Der Auftraggeber muss Mängel oder  Fehllieferungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen  nach Eingang der Ware, schriftlich anzeigen. Dies gilt in gleicher Weise  für Direktlieferungen an von dem Auftraggeber benannte Dritte. Der  Auftraggeber hat für eine fristgerechte Rüge des Dritten Sorge zu tragen. 
6.2 Bei farbigen Reproduktionen in  allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht  beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen  Andrucken, digitalen Proofs und Auflagendruck. 
6.3 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. 
6.4 Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate nach Gefahrübergang auf den Auftraggeber. 
7. Haftungsausschluss 
7.1 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns sind, gleich auf welchem Grund sie beruhen, ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden ist durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dies gilt auch für Mängelfolgeschäden. 
7.2 Sollten wir einem Nichtkaufmann wegen einfacher Fahrlässigkeit auf Schadenersatz haften, weil ihm  gegenüber insoweit ein Haftungsausschluss nicht möglich ist, ist der von uns zu leistende Schadenersatz auf den Wert der Eigenleistungen  (Auftragswert abzüglich Vorleistung und Material) beschränkt. 
7.3 Haften wir im Falle des Vorsatzes  oder grober Fahrlässigkeit (Ziff. 7.1) gegenüber einem Kaufmann, so beschränkt sich der von uns zu leistende Schadenersatz auf die Schäden, die bei Vertragsschluss als das gewöhnliche und voraussehbare  Vertragsrisiko anerkannt oder erkennbar waren. 
8. Eigentumsvorbehalt 
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum Ausgleich sämtlicher  Ansprüche vor, die uns gegen den Auftraggeber, gleich aus welchem  Rechtsgrund und welchem Rechtsverhältnis, zustehen. 
8.2 Bei Zugriffen Dritter auf das  Vorbehaltseigentum hat der Auftraggeber den Dritten über die Rechtslage  zu informieren und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber  trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer  Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen. 
8.3 Der Auftraggeber ist berechtigt,  die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder  Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder  einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)  bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der  Auftraggeber jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Auftraggeber widerruflich, die an uns abgetretenen  Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere  Aufforderung wird der Auftraggeber die Abtretung offenlegen und uns die  für die Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. 
9. Zahlung 
9.1 Die Zahlung der gelieferten  Produkte und/oder Leistungen muss innerhalb der im Auftrag angegebenen  Fristen und Bedingungen ohne jeden Abzug erfolgen. Sind diese nicht im  Auftrag angegeben, so gelten die Bedingungen die auf der Rechnung  angeführt sind. 
9.2 Alle Preise verstehen sich ohne die gesetzliche MWST. 
9.3 Eventuelle Zahlungen, die an  Vertreter oder andere Personen des Unternehmens  gemacht werden, gelten  als nicht vorgenommen, solange die entsprechenden Beträge nicht dem  Unternehmen gutgeschrieben sind. 
9.4 Jede Verzögerung oder  Unregelmäßigkeit in der Zahlung berechtigt das Unternehmen, die  Lieferungen einzustellen oder die laufenden Verträge aufzulösen, auch  wenn sie sich nicht auf die betreffende Zahlung beziehen und berechtige  das Unternehmen evtl. Schadensersatz zu verlangen. Das Unternehmen hat  auf jeden Fall Anrecht, ab der Fälligkeit der Zahlung, ohne vorherige  Mahnung, auf Verzugszinsen, berechnet nach dem gesetzlichen Zinssatz   zuzüglich 4 Prozent. Weiters hat das Unternehmen Anrecht auf die  Erstattung aller dem Unternehmen durch den Verzug und /oder die nicht  erfolgte Zahlung entstandenen Kosten. 
9.5 Der Auftraggeber ist im Falle einer  Beanstandung oder Streitigkeit nicht dazu berechtigt, evtl. Forderungen  an das Unternehmen aufzurechnen, unabhängig von deren Ursprung. Das Recht des Unternehmens, eine Vorauszahlung zu den  Bedingungen des vorliegenden Artikels zu verlangen, bleibt davon  unbeschadet. 
9.6 Bei Bereitstellung außergewöhnlich  großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistung  kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. 
10. Vom Auftraggeber zu liefernde Materialien 
10.1 Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger  und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und  Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen  besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. 
10.2 Vom Auftraggeber zu beschaffendes  Material ist uns frei Haus zu liefern. Die Bestätigung des Eingangs  bedeutet nicht die Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als  geliefert bezeichneten Menge. Verlangt der Auftraggeber eine Zählung  oder gewichtsmäßige Prüfung, so hat er uns die dadurch entstehenden  Kosten zu erstatten. 
Material von Dritten, welches am Lager des Unternehmens verbleibt, genießt keinerlei Versicherungsschutz. 
11. Eigentum, Urheberrecht 
11.1 Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere,  Klischees, Lithographien, Druckplatten und Datensätze, bleiben, auch  wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht  ausgeliefert. 
11.2 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere  Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Er hat uns von allen Ansprüchen  Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. 
12. Impressum 
Wir sind berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf unsere Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann dies nur aus triftigem Grund untersagen. 
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand 
13.1 Für alle Streitigkeiten im  Zusammenhang oder wie auch immer in Verbindung mit den Verträgen, auf welchen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen angewandt werden, ist  ausschließlich der Gerichtsstand Bozen, Italien, zuständig.
